Mit der erwähnten Verkehrswertschätzung betreffend die bestehende Liegenschaft sowie einer zweiten zu einem möglichen Ersatzneubau errechnet die Eigentümerschaft von Alpenblick K.________ einen Wert in der Grössenordnung von 5,5 Millionen Franken, der durch die Unterschutzstellung und die damit einhergehende Verhinderung eines Ersatzbaus nicht realisierbar wäre.