Allerdings darf diese nicht stark von der Grundordnung abweichen. Gleichzeitig müssen für die Festsetzung eines Bebauungsplans Bauten, Anlagen und Freiräume architektonisch besonders gut gestaltet sein und es muss eine besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild erzielt werden.