_ eingereichte Verkehrswertschätzung zum Bestand geht von einer "kleinen Reserve" aus, die für die Schätzung nicht relevant sei, weshalb bei der Schätzung 'von einer voll ausgenutzten Liegenschaft ausgegangen' werde. Dies mag bei einigen (grösseren) Grundstücken etwas anders aussehen, während sehr kleine Grundstücke (z.B. GS Nr. N.________) gemäss der Grundordnung wohl heute übernutzt sind. Mit einer Revision des Bebauungsplans könnte zwar theoretisch über das Gesamte eine etwas höhere Ausnützung erzielt werden. Allerdings darf diese nicht stark von der Grundordnung abweichen.