Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass die vorhandene Struktur der Häuser flexibel ist. Weiter ist auch nach der Unterschutzstellung eine bauliche Veränderung im Innern der Häuser möglich, soweit die historische Bausubstanz respektiert wird. Eine künftige Ausnützung der Bauten und die Anpassung an moderne Raumnutzungsbedürfnisse sind somit möglich. Im Weiteren verunmöglicht die Unterschutzstellung den Eigentümerschaften insbesondere nicht, eine Nutzung der Gebäude im heutigen Rahmen weiterzuführen oder die Gebäude im Innern umbauen zu können. Die Unterschutzstellung erweist sich somit auch insoweit als verhältnismässig.