Der Schutzumfang für das Innere beschränkt sich daher bei den Wohnbauten auf die Tragstruktur und die Treppenhäuser, soweit noch vorhanden mit geschliffenen Betonplatten und Sichtbacksteinwänden. Im Innern des Schulhauses sind ausserdem die noch erhaltenen originalen Ausstattungselemente und Oberflächen zu erhalten: geschliffene Betonplatten im Eingangsbereich, Sichtbacksteinwände, Tragkonstruktion inklusive der Unterzüge aus Sichtbeton sowie die Fensterbänke.