wo vorhanden die Vordächer aus weit vorkragender, auf Stützen und Mauer aus Sichtbackstein aufliegender Betonplatte sowie die Glastüren. Aufgrund zahlreicher, in jüngerer Zeit erfolgter Umbauten der Wohnungen in einer Mehrheit der Gebäude kann dem Innern der Bauten keine besondere typologische oder baukünstlerische Zeugenschaft zugesprochen werden. Der Schutzumfang für das Innere beschränkt sich daher bei den Wohnbauten auf die Tragstruktur und die Treppenhäuser, soweit noch vorhanden mit geschliffenen Betonplatten und Sichtbacksteinwänden.