Nur Bauteile, die noch vorhanden sind, werden unter Schutz gestellt, und grundsätzlich ist es auch im Interesse der Denkmalpflege, dass historische Wohnbauten längerfristig bewohnbar und attraktiv bleiben. Bei der Definition des Schutzumfangs wurde deshalb darauf geachtet, dass nur das unter Schutz gestellt wird, was schützens- und erhaltenswert ist. Der Schutzumfang betrifft den Standort der Gebäude sowie ihre äussere Erscheinung: Form, Proportionen, verwendete Materialien und Farbgebung.