teil 1C_626/2017). Nutzungsplanerische Instrumente gewährleisten keinen genügenden Schutz von Bauten, selbst wenn es nur um die äussere Form und den Charakter einer Baute geht. Eine zu schützende Baute muss vielmehr auch von ihrer besonderen Gestaltung und Erscheinung her (Fassaden, Fenster, Dachflächen usw.) sowie hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz zur prägenden Wirkung beitragen. Raumplanerische Instrumente sind nicht darauf ausgerichtet, Baudenkmäler zu schützen, weder zur Erhaltung des Eigen- noch des Situationswerts. Es widerspricht dem Sinn und Zweck des Denkmalschutzes, diese Aufgabe an das Raumplanungsrecht zu delegieren.