Damit ist unklar, ob Massnahmen hinsichtlich Erdbebensicherheit überhaupt erforderlich und, wenn ja, auch verhältnismässig sind. Weiterhin wäre gemäss der seit dem 1. Dezember 2017 gültigen Norm SIA 269/8 (das beim Ergänzungsbericht vom 25. Mai 2018 verwendete Merkblatt SIA 2018 ist nicht mehr gültig) die Abwägung der Verhältnismässigkeit von Erdbebensicherheitsmassnahmen im Dialog zwischen Eigentümerschaften, Denkmalpflege und Planerinnen bzw. Planer vorzunehmen. Inwiefern der Bestand ertüchtigt werden kann, hängt vor allem von den Verbindungen zwischen Decken und Aussenwänden ab.