Hierzu ist festzuhalten, dass aufgrund dessen, dass nach den neusten Erkenntnissen die Erdbebeneinwirkung ohne besondere Untersuchungen unbekannt ist ('Für die Baugrundklasse F sowie für Standorte, deren Baugrundverhältnisse nicht gemäss Tabelle 24 eingeordnet werden können, sind besondere Untersuchungen zur Bestimmung der Erdbebeneinwirkung erforderlich.'), keine belastbare Aussage zur Erdbebensicherheit gemacht werden kann. Damit ist unklar, ob Massnahmen hinsichtlich Erdbebensicherheit überhaupt erforderlich und, wenn ja, auch verhältnismässig sind.