Die Eigentümerschaft geht von der Annahme aus, dass – aufgrund der neuen Erkenntnis bezüglich der Baugrundklasse – αeff klar unter den unteren Schwellenwert von αmin = 0,25 falle. Bei der ersten Stellungnahme hatten die Ingenieure für das Gebäude noch einen minimalen Erfüllungsfaktor von αeff = 0,32 festgestellt.