Bezüglich Erdbebensicherheit führt die Eigentümerschaft von Alpenblick K.________ aus, dass die tragende Struktur des Gebäudes konstruktiv ungenügend sei und nicht hinreichend ertüchtigt werden könne, um den Bestand des Gebäudes langfristig zu sichern. Gleichzeitig stellt sie aber fest (Gutachten Q.________, S. 7), dass anhand des heutigen Wissensstands die Beurteilung der Tragstruktur nicht zuverlässig festgestellt werden könne. Die Kosten für die Erdbebenertüchtigung wären allerdings klar unverhältnismässig, wie im Ergänzungsbericht der R.________ AG vom 25. Mai 2018 nachgewiesen worden sei.