In Bezug auf den Verweis der Eigentümerschaft von Alpenblick T.________ und U.________ im Schreiben vom 29. Mai 2018, dass es beim Schulhaus Röhrliberg in Cham aufgrund der damaligen, unzureichenden Bautechnik zu erheblichen Schäden und Baumängeln gekommen sei, was aus der Autobiographie des Architekten hervorginge (siehe Werkübersicht: Josef Stöckli, Werkgeschichte eines Architekten, Zug 2017, S. 147) ist Folgendes richtigzustellen: Stöckli führt bei der von der Eigentümerschaft Alpenblick T.________ und U.________ zitierten Stelle in seiner Autobiographie aus, dass die Oberflächen von diversen Backsteinen abgeplatzt seien.