Die vorliegende Gebäudesubstanz ist bezüglich Statik beziehungsweise tragender Struktur grundsätzlich in einem guten baulichen Zustand. Bezeichnenderweise stellt denn auch die vor kurzem erschienene Publikation über den Architekten Josef Stöckli fest, dass das Backsteinmauerwerk nach 55 Jahren noch kerngesund sei (siehe Werkübersicht: Josef Stöckli, Werkgeschichte eines Architekten, Zug 2017, S. 122). In Bezug auf den Verweis der Eigentümerschaft von Alpenblick T._____