Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Mehrfamilienhäuser der Siedlung Alpenblick, Cham, über einen sehr hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert verfügen. Zu § 25 Abs. 1 Bst. b und c DMSG (Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit): Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 21