Die ursprünglichen Wohnungsgrundrisse zeugen, wo noch vorhanden, zwar von der Qualität von Stöcklis Entwurf, sind aber für die Schutzwürdigkeit der Siedlung als Ganzes nicht unverzichtbar. Auch die Neubauten Alpenblick II stellen keine wesentliche Beeinträchtigung für die historische Siedlung Alpenblick dar, sind sie doch am nördlichen Rand platziert und setzen sich in der Architektursprache klar von diesen ab. So führt denn auch die EKD in ihrem Gutachten diese nicht als Störfaktor auf.