Bezüglich der bereits erfolgten Veränderungen kann festgestellt werden, dass diese die Schutzwürdigkeit der Siedlung nicht in Frage stellen. Diese gründet wesentlich im Standort der Gebäude, ihrer historischen Baustruktur sowie der äusseren Erscheinung inklusive der verwendeten Materialien und der Farbgebung. Im Innern gehören die tragende Grundstruktur sowie die Treppenhäuser mit geschliffenen Betonplatten und Sichtbacksteinwänden zum schützenswerten Bestand. Die ursprünglichen Wohnungsgrundrisse zeugen, wo noch vorhanden, zwar von der Qualität von Stöcklis Entwurf, sind aber für die Schutzwürdigkeit der Siedlung als Ganzes nicht unverzichtbar.