3.2.2 Der Regierungsrat bzw. die Direktion des Innern gelangte im Rahmen des zweiten Wiedererwägungsverfahrens an die EKD und bat diese darum, in Ergänzung des EDK- Gutachtens vom 14. Juni 2017 mitzuteilen, ob das fragliche Denkmalschutzobjekt die mittlerweile gesetzlich verschärften Voraussetzungen einer Unterschutzstellung erfülle bzw. ob die Wohnsiedlung Cham-Alpenblick auch über einen äusserst hohen wissenschaftlichen, kulturellen und heimatkundlichen Wert i.S.v. § 2 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 lit. a DMSG verfüge und somit nach wie vor schutzwürdig sei (DI-act. 06.11). Dies bestätigte der Ergänzungsbericht der EKD vom 14. Juli 2021 (DI-act. 06.12).