3.2 3.2.1 Ein weiterer Teil der Beschwerdeführer macht auch aus folgenden Gründen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend: Der Regierungsrat verweise im angefochtenen Beschluss vom 30. November 2021 im Wesentlichen auf eine Zuschrift der EKD vom 14. Juli 2021 an die Direktion des Innern, wonach der im EKD-Gutachten vom 14. Juni 2017 ausgewiesene "sehr hohe Wert" auch einem "äusserst hohen" Wert bzw. dem Begriff "herausragend" entspreche. Eine weitergehende Begründung und Auseinandersetzung mit der neusten Gesetzgebung lasse der Regierungsrat aber vermissen.