3.1.2 Der Regierungsrat hat in seinen Beschlüssen vom 4. Dezember 2018 und 30. November 2021 an mehreren Stellen auf die von der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin 3 im Unterschutzstellungsverfahren eingereichten Berichte Bezug genommen. Er hat zudem seine Entscheide einlässlich begründet. Nachdem die Beschwerdeführerin 3 bzw. Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 12