Cc. Nach Rückfrage bei der EKD (vgl. deren Bericht vom 14. Juli 2021, DI-act. 06.12) hob der Regierungsrat seinen Beschluss vom 4. Dezember 2018 über die Unterschutzstellung der Siedlung Alpenblick in Cham auf und ersetzte ihn mit dem Beschluss vom 30. November 2021, die Mehrfamilienhäuser und das Schulhaus der Siedlung Alpenblick, Cham, als Baudenkmäler von regionaler Bedeutung [erneut] unter Schutz zu stellen. Der Schutzumfang betreffe im Sinne der Erwägungen [weiterhin] den Standort der Gebäude, die historische Baustruktur sowie ihre äussere Erscheinung inklusive der verwendeten Materialien und der Farbgebung.