Mit Beschluss vom 7. Juli 2020 sistierte der Regierungsrat das Wiedererwägungsverfahren bis zum Entscheid des Bundesgerichts in der Rechtsstreitigkeit 1C_43/2020 (Änderung des DMSG). Am 1. April 2021 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Änderung des DMSG teilweise gut und hob § 25 Abs. 4 DMSG auf. Im Übrigen wies das Bundesgericht die Beschwerde ab (BGer 1C_43/2020 bzw. BGE 147 I 308).