Die A.________ AG liess zudem beantragen, es sei ein Augenschein durchzuführen. Zudem sei zur Frage der Schutzwürdigkeit der Siedlung Alpenblick ein gerichtliches Gutachten einzuholen. Weiter beantragten die Beschwerdeführer der Verfahren V 2019 2 und V 2019 4, die entsprechenden Verfahren seien zu sistieren, bis der Regierungsrat über die von ihnen am 31. Dezember 2018 bzw. 4. Januar 2019 eingereichten Wiedererwägungsgesuche entschieden habe. Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 7