Das Baugesuch sah den Ersatz des bestehenden Gebäudes mit einem Neubau vor, der sich an das bisherige Erscheinungsbild (Volumen, Architektursprache, Fassadengestaltung, Grundrisse und Materialisierung) anlehnte und den heutigen Normen und Standards (Wohnungsgrundrisse inklusive Aussenraum, energetische und statische Standards) entsprechen sollte. Aufgrund des Inventareintrags für die Wohnsiedlung Alpenblick und der damit deklarierten vermuteten denkmalpflegerischen Bedeutung der Bauten musste vor der Behandlung des Baugesuchs die Schutzwürdigkeit definitiv geklärt werden (§ 24 ff. DMSG).