_ (heutige Eigentümerin: B.________ AG) am 18. Dezember 2015 ein Baugesuch für einen Abbruch und Neubau des Mehrfamilienhauses ein. Das Baugesuch sah den Ersatz des bestehenden Gebäudes mit einem Neubau vor, der sich an das bisherige Erscheinungsbild (Volumen, Architektursprache, Fassadengestaltung, Grundrisse und Materialisierung) anlehnte und den heutigen Normen und Standards (Wohnungsgrundrisse inklusive Aussenraum, energetische und statische Standards) entsprechen sollte.