Ac. Die Siedlung Alpenblick ist im Inventar der schützenswerten Denkmäler des Kantons Zug enthalten. Die J.________ AG reichte als damalige Eigentümerin der Liegenschaft Alpenblick K.________, Assek.-Nr. L.________, GS Nr. M.________ (heutige Eigentümerin: B.________ AG) am 18. Dezember 2015 ein Baugesuch für einen Abbruch und Neubau des Mehrfamilienhauses ein.