Ab. Für die Grundstücke der Siedlung Alpenblick gilt eine Bebauungsplanpflicht. Der bestehende Bebauungsplan datiert aus dem Jahr 1961 (mit ergänzenden Vorschriften von 1987). Dieser regelt die Baulinien, die Grenz- und Gebäudeabstände, die Stellung der Bauten sowie die Führung und die Breite der Quartierstrasse sowie die Parkplätze. Die Baukuben sowie deren Form und Grösse wurden gemäss Bebauungsplan durch das Richtmodell in Relief vom Architekten Josef Stöckli festgelegt. Abweichungen bezüglich Haustypen und Stellung der Häuser