Zwischen dem Wohn- und Schlafbereich wie auch zwischen der Küche und dem Wohnbereich stand bei einer Mehrzahl der von Stöckli erbauten Häuser ursprünglich eine Wandschrankfront aus naturbehandeltem Holz, unabhängig von der Tragkonstruktion. Der Zwischenraum zwischen Wohn- und Schlafbereich war mit einem Glasoberlicht ausgefüllt, welches Licht in den Vorplatz des Schlafbereiches führte. Die gemauerten Wände waren mit einem für die Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 5