{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2025-03-03", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-4_2025-03-03.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_4_5725904a692227324825c1f1a293ecdef260f1344e31f49758b52776164ac223a31366b089c70e4eec888dd0ed3ea8e617c385162fbae338d47a16d10604003a?path=5725904a692227324825c1f1a293ecdef260f1344e31f49758b52776164ac223a31366b089c70e4eec888dd0ed3ea8e617c385162fbae338d47a16d10604003a&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_4", "Checksum": "ab41f98e68acac4e0d9097dc0e69f342"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 03.03.2025 V 2019 4"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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Die Bebauung Alpenblick hat in diesem Sinne einen sehr hohen heimatkundlichen Wert. Sie verkörpert ausserdem siedlungsgeschichtlich den von der Hochkonjunktur geprägten und mit dem damit\nverbundenen Bauboom einhergehenden Ausbau des Gemeindegebietes Cham während der 1960er-\nJahre, den die Gemeinde mit diesem Projekt gerade in den sensiblen Ufergebieten auf vorbildliche und\nweitsichtige Weise steuerte. Hochhausplanungen standen damals auch in Zusammenhang mit dem zunehmenden Verkehr in den Städten und dem Bau der Nationalstrasse. Am Rand von Siedlungsgebieten, Städten und Agglomerationen entstanden Hochhaussiedlungen von ortsbildprägender Bedeutung,\nso beispielsweise in der Deutschschweiz die Grosssiedlung Tscharnergut in Bern-Bümpliz, die 1958–\n1968 nach Plänen einer Architektengruppe um Hans und Gret Reinhard erbaut wurde.\n\nAls mit der Siedlung Alpenblick vergleichbare, am Rand von Siedlungsgebieten entstandene Hochhaussiedlungen der 1960er- und 1970er-Jahre im Kanton Zug sind zu nennen: in der Stadt Zug die Siedlungen Fridbach (Hafner Wiederkehr, 1963 erbaut), Leimatt (Stucky Meuli, 1960 erbaut) und Letzistrasse\n(Gysin Flüeler, 1965 erbaut), in Baar die Siedlung Peikert an der Rigistrasse 155–169 (Peikert Bau AG,\n1965–1968 erbaut), in Rotkreuz die Häuser an der Berchtwilerstrasse 1–5 (Zeffinio Bigliotti, 1972 erbaut) und in Steinhausen die Siedlung am Hasenberg (Doswald Aebi, 1973 erbaut). Im Vergleich zu\nden genannten Beispielen weist die Siedlung Alpenblick eine herausragende architektonische Qualität\nauf und ist für ihre Zeit absolut pionierhaft. Die Mehrheit der Vergleichsbeispiele wurde in jüngerer Zeit\nsehr stark umgebaut, wodurch deren schutzwürdiger Charakter und die historisch wertvolle Substanz\nverloren gingen. Als materielle Zeugin dieser Siedlungsentwicklung ist die Siedlung Alpenblick daher\neinzigartig.\n\nGerade der Vergleich mit diesen anderen Siedlungen zeigt, dass die Siedlung Alpenblick hinsichtlich\nKonzept, Umgebungsgestaltung und samt Materialisierung im Äusseren sowie im Innern nicht nur eine\näusserst typische Zeugin einer Hochhaussiedlung ihrer Zeit ist, sondern eine von herausragender architektonischer Qualität. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Siedlung in ihrer städtebaulichen und konzeptuellen Ausführung am Seeufer der Gemeinde Cham pionierhaft war und in ihrer bauzeitlichen Substanz\nbis heute sehr gut erhalten ist.\n\nZusammenfassend ist festzuhalten, dass die Mehrfamilienhäuser der Siedlung Alpenblick, Cham, über\neinen sehr hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert verfügen.\n\nZu § 25 Abs. 1 Bst. b und c DMSG (Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit):\n\nUrteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4\n21\n\nDie vorliegende Gebäudesubstanz ist bezüglich Statik beziehungsweise tragender Struktur grundsätzlich in einem guten baulichen Zustand. Bezeichnenderweise stellt denn auch die vor kurzem erschienene Publikation über den Architekten Josef Stöckli fest, dass das Backsteinmauerwerk nach 55 Jahren\nnoch kerngesund sei (siehe Werkübersicht: Josef Stöckli, Werkgeschichte eines Architekten, Zug 2017,\nS. 122). In Bezug auf den Verweis der Eigentümerschaft von Alpenblick T.________ und U.________\nim Schreiben vom 29. Mai 2018, dass es beim Schulhaus Röhrliberg in Cham aufgrund der damaligen,\nunzureichenden Bautechnik zu erheblichen Schäden und Baumängeln gekommen sei, was aus der Autobiographie des Architekten hervorginge (siehe Werkübersicht: Josef Stöckli, Werkgeschichte eines Architekten, Zug 2017, S. 147) ist Folgendes richtigzustellen: Stöckli führt bei der von der Eigentümerschaft Alpenblick T.________ und U.________ zitierten Stelle in seiner Autobiographie aus, dass die\nOberflächen von diversen Backsteinen abgeplatzt seien. Man sei über die Qualität der Backsteine enttäuscht. Doch man müsse gerecht sein, auch dem Material gegenüber. 'Die Ursache des Malheurs liegt\nnicht bei den Backsteinen, sondern beim Unterhalt. Durch die Durchbiegung der Betondecke unter Belastung und den temperaturbedingten Bewegungen in den Lagerfugen würden kleinste Haarrisse entstehen. Deshalb wurden die horizontalen Fugen im Mauerwerk ober- und unterhalb der Betondecke mit\nKittfugen abgedichtet. Man weiss, dass solche Fugen vor allem durch Sonneneinstrahlung mit der Zeit\nbrüchig werden. Deshalb sind sie alle zehn Jahre zu prüfen und meistens nach etwa 20–30 Jahren zu\nerneuern. Das hat man leider nicht getan. Die Kittfugen sind brüchig geworden und sind stellenweise\nnicht mehr vorhanden.' (siehe Werkübersicht: Josef Stöckli, Werkgeschichte eines Architekten, Zug\n2017, S. 148.) Mangelnder Unterhalt aber darf kein Grund sein, auf eine Unterschutzstellung eines\ngrundsätzlich sanierbaren Gebäudes zu verzichten.\n\n"}