{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2025-03-03", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-4_2025-03-03.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_4_5725904a692227324825c1f1a293ecdef260f1344e31f49758b52776164ac223a31366b089c70e4eec888dd0ed3ea8e617c385162fbae338d47a16d10604003a?path=5725904a692227324825c1f1a293ecdef260f1344e31f49758b52776164ac223a31366b089c70e4eec888dd0ed3ea8e617c385162fbae338d47a16d10604003a&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_4", "Checksum": "ab41f98e68acac4e0d9097dc0e69f342"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 03.03.2025 V 2019 4"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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Die Siedlung Alpenblick ist\neine herausragende Zeugin seines Werks im Sinne der oben ausgeführten Erläuterungen sowie der\nnachfolgend aufgeführten Vergleichsbeispiele. Die Einbettung der Siedlung Alpenblick in den Kontext\nweiterer Werke Stöcklis dient dazu, den Stellenwert der Siedlung Alpenblick im Werk des Architekten zu\neruieren. Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um die übliche wissenschaftliche Methodik der\nKunstwissenschaft, um die Bedeutung eines Werks einer Architektin bzw. eines Architekten oder einer\n\nUrteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4\n19\n\nKünstlerin bzw. eines Künstlers bewerten und einordnen zu können. Ohne Kontextualisierung ist eine\npräzise und sorgfältige Analyse von Architektur und Kunstwerken und deren Bedeutung nicht möglich –\ndas gilt sowohl für das Heranziehen von vergleichbaren Bauten aus der Zeit als auch von Bauten aus\ndem Gesamtwerk des Architekten. Ausserdem zu erwähnen ist, dass der Backstein als Baumaterial\nsehr typisch für die Architektur von Josef Stöckli ist. Zahlreiche seiner Bauten realisierte er mit diesem\nMaterial, dem er grosse Aufmerksamkeit schenkte und von dem er in seiner Autobiographie (siehe\nWerkübersicht: Josef Stöckli, Werkgeschichte eines Architekten, Zug 2017, S. 148) schwärmt: 'Der\nBackstein war beim Bearbeiten der Werkpläne ein zuverlässiger Begleiter, sein Modul bestimmte alle\nMasse und konnte alle Details bewältigen. Auch konnte er ein ruhiges Ambiente und ein Gefühl von Geborgenheit vermitteln. Es ist das einheitliche Material, welches der Gesamtanlage [Cham, Röhrliberg]\ntrotz ihrer unterschiedlichen Baukörper die harmonische Ausstrahlung vermittelt.\".\n\nAls Vergleichsbeispiel für die Siedlung Alpenblick und deren charakteristische Elemente sei hier auf das\nEnde der 1960er-Jahre erbaute Schulhaus Röhrliberg in Cham verwiesen (geschützt), bei dem Stöckli\nebenfalls geschickt auf die Umgebung reagiert und die roten Sichtbacksteinbauten des Schulhauses um\neinen Pausenplatz auf dem Moränenrücken gruppiert hat, während er die Sportanlage auf der Riedfläche oberhalb, umgeben von grosszügigen Baumgruppen, angelegt hat. Mit Abwinklungen der\nBaukörper, mit Niveauunterschieden und Raumverschränkungen erreicht die Architektur Josef Stöcklis\nbeim Schulhaus Röhrliberg einen plastischen Ausdruck. Prägend für das Erscheinungsbild sind auch\nhier die präzise eingesetzten, kontrastreichen Materialien und Farben. Im Röhrliberg setzt Stöckli im\nSchulbau um, was sich wenige Jahre vorher im Alpenblick bewährt hatte.\n\nDamit wird auch klar, dass es bei der Schutzwürdigkeit der Siedlung Alpenblick nicht nur um das Gesamtkonzept und das Gestaltungsprinzip geht, sondern sehr stark auch um die Substanz und Materialisierung. Wie oben ausgeführt, gewinnen die Hochhäuser ihre prägende grafische Erscheinung durch\ndie kontrastreiche Material- und Farbwahl. Die Fassadengestaltung mit Sichtbackstein und Beton ist\näusserst qualitätsvoll und präzise ausgestaltet. Das architektonische Gesamtkonzept und Erscheinungsbild ist von der Materialisierung und Bausubstanz nicht zu trennen. Die charakteristische Struktur\nder Häuser entsteht durch Materialien und Bauweise. Die architektonische Bedeutung der Siedlung ist\ndenn auch untrennbar mit der Bausubstanz verbunden.\n\nBezüglich der bereits erfolgten Veränderungen kann festgestellt werden, dass diese die Schutzwürdigkeit der Siedlung nicht in Frage stellen. Diese gründet wesentlich im Standort der Gebäude, ihrer historischen Baustruktur sowie der äusseren Erscheinung inklusive der verwendeten Materialien und der Farbgebung. Im Innern gehören die tragende Grundstruktur sowie die Treppenhäuser mit geschliffenen\nBetonplatten und Sichtbacksteinwänden zum schützenswerten Bestand. Die ursprünglichen Wohnungsgrundrisse zeugen, wo noch vorhanden, zwar von der Qualität von Stöcklis Entwurf, sind aber für die\nSchutzwürdigkeit der Siedlung als Ganzes nicht unverzichtbar. Auch die Neubauten Alpenblick II stellen\nkeine wesentliche Beeinträchtigung für die historische Siedlung Alpenblick dar, sind sie doch am nördlichen Rand platziert und setzen sich in der Architektursprache klar von diesen ab. So führt denn auch\ndie EKD in ihrem Gutachten diese nicht als Störfaktor auf. Als Argument gegen das Vorhandensein eines sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Werts kann auch nicht angeführt\nwerden, dass ein solcher Wert bei der Sanierung der Wohnhäuser Alpenblick T.________ und\nU.________ vor einigen Jahren nicht festgestellt worden sei: die Gebäude waren damals noch nicht in-\n\nUrteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4\n20\n\nventarisiert (lnventaraufnahme 2016) und die Denkmalpflege war infolgedessen nicht in diese Bauvorhaben involviert.\n\nZusammenfassend ist festzuhalten, dass die Wohnsiedlung Alpenblick als städtebaulich und architektonisch herausragende Siedlung, die bis heute Vorzeigecharakter hat und für die Epoche der 1960er- und\n1970er-Jahre im Kanton Zug einzigartig ist, über einen sehr hohen kulturellen Wert verfügt.\n\n"}