{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2025-03-03", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-4_2025-03-03.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_4_5725904a692227324825c1f1a293ecdef260f1344e31f49758b52776164ac223a31366b089c70e4eec888dd0ed3ea8e617c385162fbae338d47a16d10604003a?path=5725904a692227324825c1f1a293ecdef260f1344e31f49758b52776164ac223a31366b089c70e4eec888dd0ed3ea8e617c385162fbae338d47a16d10604003a&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_4", "Checksum": "ab41f98e68acac4e0d9097dc0e69f342"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 03.03.2025 V 2019 4"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. 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A.________ AG\nNr. 2 vertreten durch RA MLaw Daniel Villiger, Neese Stalder Villiger\nRechtsanwälte und Notare, Baarerstrasse 78, 6300 Zug\n3. B.________ AG\n4. C.________ AG\n5. D.________\n6. E.________\n7. F.________\n8. G.________\nNrn. 4–8 vertreten durch RA Dr. iur. Cornelio Zgraggen, Zgraggen\nRechtsanwälte AG, Alpenstrasse 7, 6004 Luzern\n9. H.________\n10. I.________\nNrn. 9 und 10 vertreten durch RA Dr. iur. Martin Neese, LL.M., Neese Stalder\nVilliger Rechtsanwälte und Notare, Baarerstrasse 78, 6300 Zug\nBeschwerdeführer\n2\n\ngegen\n\nRegierungsrat des Kantons Zug, Regierungsgebäude, 6301 Zug\nBeschwerdegegner\n\nbetreffend\n\nDenkmalschutz\n(Unterschutzstellung der Siedlung Alpenblick, Mehrfamilienhäuser und Schulhaus, Cham)\n\nV 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4\n\nUrteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4\n3\n\nAa. Die Hochhaussiedlung Alpenblick liegt östlich von Cham an der Grenze zu Zug,\nnahe dem Ufer des Zugersees. Sie wird von der Zugerstrasse im Norden und der Bahnlinie im Süden umschlossen. Südöstlich grenzt sie an die Landschafts- und Naturschutzzone sowie an einen Waldstreifen entlang des Dorfbachs Steinhausen, der eine Grenze\nzum Sumpf nach Zug und zur Lorzenebene bildet. Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts blieb das östliche Gemeindegebiet locker bebaut, einzig entlang der Zugerstrasse im\nBereich des Quartiers Städtli reihten sich Bauten aus der Zeit Ende des 19. und Anfang\ndes 20. Jahrhunderts aneinander. So wurde das Duggeli-Quartier zwischen den späten\n1930er- und den frühen 1960er-Jahren bebaut. Zu dieser typischen Bebauung mit Einund Mehrfamilienhäusern am Stadtrand bildete die Hochhaussiedlung Alpenblick in den\n1960er-Jahren einen Gegenentwurf, und sie prägt seither aus Richtung Zug und Steinhausen den Ortseingang von Cham. Seit 2014 ergänzen zwei weitere Hochhäuser nördlich\nder Siedlung die Silhouette (Bebauungsplan Alpenblick II, genehmigt 2009).\n\nDurch die notwendige Schaffung von neuem Wohnraum in den frühen 1960er-Jahren und\ndie Befürchtung, durch dichte Bebauung den Blick auf den See zu versperren, wurde der\nBebauungsplan Alpenblick mit in Höhe und Lage gestaffelten zehn Hochhäusern in vier\nGruppen ausgearbeitet und am 15. November 1961 vom Gemeinderat Cham festgesetzt\n(Genehmigung durch den Regierungsrat am 18. Januar 1962).\n\nDie Siedlung Alpenblick wurde zwischen 1962 und 1971 in zwei Etappen realisiert. Der Architekt Josef Stöckli erstellte die erste Etappe 1962/63; 1968 folgte das Schulhaus. Die\nzweite Etappe erbauten 1971 Erich Weber (Alpenblick 2) und Ralph Schmid (Alpenblick 3\nund 5) nach Stöcklis Konzept. Gartenarchitekt Adolf Zürcher war für die Umgebungsgestaltung verantwortlich.\n\nDie zehn Hochhausbauten, welche fünf bis zwölf Geschosse aufweisen mit insgesamt\nrund 250 Wohnungen, sind in vier Häusergruppen um eine mittlere, das Grundstück diagonal durchquerende Erschliessungsachse angeordnet. Die Hochhäuser sind versetzt zueinander platziert. Ihre Längsfassaden mit Balkonen und Fensterbändern sind nach Süden\nausgerichtet. Von Josef Stöckli waren grundsätzlich zwei Bautypen geplant: Typ A mit\nzwei Wohnungen pro Etage, südlich der Erschliessungsachse; Typ B mit drei Wohnungen\npro Etage, nördlich der Erschliessungsachse. Die Wohnungen schliessen abwechslungsweise an das eine oder andere Podest eines zentralen Treppenhauses an. So entstehen\nzwei beziehungsweise drei aneinandergefügte Volumen, die um ein halbes Geschoss versetzt und im Grundriss leicht verschoben sind. Seitlich werden die Volumen mit Mauer-\n\nUrteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4\n4\n\n"}