Der Regierungsrat hat kein Recht verletzt, indem er festgestellt hat, dass nicht mehr von einem einfachen Fall gesprochen werden kann. Er hat deshalb zu Recht den Feststellungsentscheid des Gemeinderats Oberägeri vom 28. Mai 2018 sowie die nachträgliche Baubewilligung der dritten Projektänderung vom 4. April 2018 aufgehoben und die Sache an den Gemeinderat Oberägeri zur weiteren Behandlung des Baugesuchs (dritte Projektänderung) im Sinne seiner Erwägungen (insbesondere Publikation und öffentliche Auflage im ordentlichen Verfahren) zurückgewiesen.