Beschwerdegegnern 1 nicht gerügt wurde, bedeutet nicht, dass sie der Regierungsrat bei der Beurteilung der Frage, ob es sich hier um einen einfachen Fall gemäss § 45 Abs. 4 aPBG handelt, nicht zu berücksichtigen hatte. Es gilt die Untersuchungsmaxime. Es sind daher alle baulichen Veränderungen zu beurteilen, dazu gehört auch die neue Dacheindeckung.