9.5 Die Beurteilung der von den Beschwerdeführern mit der dritten Projektänderung vorgenommenen baulichen Massnahmen durch das Gericht ergibt nun Folgendes: Zwar sind die fünf runden Dachfenster mit gesamthaft rund 1,4 Quadratmetern flächenmässig kleiner als die ursprünglich geplanten rechteckigen Dachflächenfenster mit einer Fläche von rund 2 Quadratmetern. Sie ragen jedoch um einiges aus dem Dach heraus, schätzungsweise 30 Zentimeter, und haben eine deutlich andere wahrnehmbare Form als die rechteckigen Dachfenster (siehe Vorakten Baudirektion B27, Beil. 7). Sie überragen allerdings die Firsthöhe (knapp) nicht.