Überrascht und erstaunt sei der Gemeinderat Oberägeri sodann darüber, dass nun plötzlich auch der "Ersatz der Dacheindeckung" ein Grund für die Durchführung eines "ordentlichen" Baubewilligungsverfahrens darstellen sollte. Diese Änderung sei bislang weder von den Beschwerdegegnern 1 gerügt noch anlässlich des Augenscheins vom 9. Oktober 2018 diskutiert und beurteilt worden. Tatsache sei, dass die Bauherrschaft ursprünglich ein Ziegeldach geplant und dann mit einem Metalldach in gleicher Anthrazit- Farbe ersetzt habe. Der Gemeinderat sei der Auffassung, dass durch diese Änderung auch unter Berücksichtigung der Regelung von Art.