Bei der Prüfung, ob aufgrund der Änderung der Dachfenster in fünf runde Fenster, nachbarliche Privatinteressen oder öffentliche Interessen tangiert würden, sei vorab die Situation massgebend gewesen, dass durch die nun auszuführenden runden Dachfenster die Firsthöhe in keinem Punkt überschritten werde und die Dachfenster auch niedriger als der Kamin seien. Aufgrund dessen sei der Gemeinderat Oberägeri zur Auffassung gelangt, dass durch diese Projektänderung keine Privatinteressen beeinträchtigt würden. Auch die Frage der Einordnung dieser fünf runden Dachfenster habe der Gemeinderat Oberägeri unter Berücksichtigung der Regelung von Art.