9.2 Für die Beschwerdeführer sind sämtliche Änderungen für sich alleine betrachtet im einfachen Verfahren zu bewilligen. Nur weil sich die Beschwerdeführer entschieden hätten, mehrere Projektänderungen in einer Eingabe zusammenzufassen, könne sich ihrer Meinung nach, kein anderes Resultat ergeben. Die beanspruchte Fläche der Dachfenster sei gegenüber den ursprünglich bewilligten vier Dachfenstern erheblich reduziert worden. Zudem überragten die runden Dachfenster die Firsthöhe an keinem Punkt und sie seien auch deutlich niedriger als der Kamin. Entsprechend sei schlicht nicht ersichtlich, inwiefern nachbarliche Interessen tangiert sein sollten. Auch das geringfügige Vorstehen des