Und schliesslich sei auch das Vordach entlang der gesamten Länge (rund 6 Meter) um 40 Zentimeter verbreitert worden. Diese baulichen Massnahmen beträfen zudem ausnahmslos die äussere Hülle des Gebäudes und wirkten daher entsprechend deutlich auf die Nachbarschaft. Bei dieser Sachlage, insbesondere - aufgrund der Vielzahl der baulichen Veränderungen; - aufgrund des Umstands, dass die Veränderungen die äussere Hülle des Gebäudes beträfen; - weil die runden Dachfenster deutlich wahrnehmbar aus dem Dach herausragten; - weil doch verhältnismässig grosse Flächen verändert worden seien (insbesondere gesamte Dacheindeckung und 3,2 Quadratmeter neue Fensterfläche);