Die geplanten Dachflächenfenster seien durch fünf runde Dachfenster ersetzt worden, welche eine deutlich andere wahrnehmbare Form hätten und deutlich aus dem Dach herausragten und damit an der Grenze zu einer Dachaufbaute stünden, da ab 30 Zentimetern gemäss konstanter Praxis des Regierungsrats von einer Dachaufbaute ausgegangen werde (RRB vom 19. März 1996 i.S. H.T. gegen Gemeinderat Unterägeri). Zudem seien auch in der Fassade zwei neue Fenster mit einer Fläche von insgesamt rund 3,2 Quadratmetern geschaffen worden. Und schliesslich sei auch das Vordach entlang der gesamten Länge (rund 6 Meter) um 40 Zentimeter verbreitert worden.