kaum verhindert oder beeinträchtigt werde. Weiter sei der Gemeinderat Oberägeri nach wie vor der klaren Ansicht, dass durch die zusätzliche Vordachfläche von 0,80 Quadratmetern nicht stärker vom geltenden Recht abgewichen werde und diese Erweiterung somit von der Bestandesgarantie abgedeckt sei. Dies eben auch gerade, weil das bestehende Vordach einen gleichen Unterabstand zur Strasse einhalte und durch die marginale Flächenerweiterung keine grössere Abweichung vom geltenden Recht zu befürchten sei.