Zudem könne nicht gesagt werden, dass durch die vorgesehene Erweiterung des Vordaches über der bestehenden Hauseingangsfläche um 0,40 Meter irgendwelche nachbarlichen Interessen berührt würden. Festgestellt sei, dass das bestehende Vordach, welches um 0,40 Meter entlang der Strasse verbreitert werden solle, bereits denselben Strassenabstand einhalte und die geringfügige Erweiterung somit sicherlich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Verkehr bzw. die Verkehrssicherheit habe. Anders argumentieren würde bedeuten, dass bereits der heutige Zustand bezüglich des Vordachs die Verkehrssicherheit tangieren würde.