8.3 Auch der Gemeinderat Oberägeri ist der Auffassung, dass die fragliche Vordacherweiterung einerseits keine nachteiligen Auswirkungen gegenüber der Strasse verursache und dadurch andererseits ebenso wenig die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werde. Zudem könne nicht gesagt werden, dass durch die vorgesehene Erweiterung des Vordaches über der bestehenden Hauseingangsfläche um 0,40 Meter irgendwelche nachbarlichen Interessen berührt würden.