Die Nachbarschaft muss sowieso mit grossen Änderungen rechnen. Hier besteht viel mehr Spielraum, Projektänderungen nicht noch ein zweites Mal zu publizieren bzw. zu profilieren, zumal der Unterschied an der Profilierung — bei kleinen Änderungen — kaum erkennbar ist. Im Gegensatz dazu fallen Projektänderungen an bestehenden Gebäuden stärker ins Gewicht und es kommt die Figur "Wahrung der Grundzüge eines Bauvorhabens" grundsätzlich nicht zur Anwendung. Vorliegend kommt hinzu, dass es sich nur bei den Dachfenstern um eigentliche Projektänderungen handelt (anstelle von neuen rechteckigen Dachflächenfenster wurden runde Dachfenster eingebaut).