H. Die Beschwerdegegner 1 duplizierten am 2. Dezember 2019, und die Baudirektion reichte am 4. Dezember 2019 eine Duplik ein. Der Gemeinderat Oberägeri teilte dem Gericht am 12. Dezember 2019 mit, er verzichte auf eine weitere Stellungnahme. Das Verwaltungsgericht erwägt: