Urteil V 2019 44 5 vorliegenden Falls ganz besonders stossend. Mit den Beschwerdegegnern 1 wehrten sich ausgerechnet diejenigen Nachbarn gegen die Anwendung des einfachen Verfahrens, welche auf ihrer eigenen Liegenschaft GS G.________ bis in die neuste Zeit zahlreiche bauliche Veränderungen im einfachen Verfahren, im Bauanzeigeverfahren nach § 44a aPBG und teilweise auch ohne Baubewilligung hätten ausführen lassen.