In vielen Fällen könnte nämlich von den Nachbarn jeweilen argumentiert werden, dass dadurch irgendwelche Privatinteressen – wenn auch die entferntesten – berührt bzw. tangiert würden. Eine solch strenge Praxis würde nur zu unnötigen nachbarlichen Einsprachen – wie in casu – und dadurch zwangsläufig zur Auseinandersetzung mit der Bauherrschaft führen bzw. letztendlich würden die Publikation und die Durchführung des "ordentlichen" Verfahrens sogar zu einem "formalistischen Leerlauf" degradiert.