Die absolut strenge Beurteilung, welche der Regierungsrat im angefochtenen Beschluss vom 9. April 2019 verfolge, habe auch erhebliche Präjudizwirkung auf weitere Projektanpassungen, da dannzumal im "einfachen" Verfahren wohl kaum noch kleinere oder geringfügige Anpassungen und bauliche Änderungen bewilligt werden könnten. In vielen Fällen könnte nämlich von den Nachbarn jeweilen argumentiert werden, dass dadurch irgendwelche Privatinteressen – wenn auch die entferntesten – berührt bzw. tangiert würden.