_) – "einzig um die Anwendung der richtigen Verfahrensart", erachte der Gemeinderat eine Wiederholung des Bewilligungsverfahrens als rein "formalistischen Leerlauf", der weder dem Schutz der angeblichen Privatinteressen der Nachbarn diene noch dem öffentlichen Interesse. Die absolut strenge Beurteilung, welche der Regierungsrat im angefochtenen Beschluss vom 9. April 2019 verfolge, habe auch erhebliche Präjudizwirkung auf weitere Projektanpassungen, da dannzumal im "einfachen" Verfahren wohl kaum noch kleinere oder geringfügige Anpassungen und bauliche Änderungen bewilligt werden könnten.