E. Auch D.________ reichten am 5. Juli 2019 eine Beschwerdeantwort ein. Sie beantragen, die Beschwerde sei unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer abzuweisen. Zusammengefasst machen sie geltend, die im Rahmen der dritten Projektänderung vorgenommenen Änderungen seien nicht unwesentlich. Sie seien daher zu publizieren bzw. es sei ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen.