B. Gegen diesen Entscheid erhoben A.________ und B.________ am 10. Mai 2019 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Sie stellen die Rechtsbegehren, der Entscheid des Regierungsrates vom 9. April 2019 sei aufzuheben und die Beschwerde von D.________ sei abzuweisen; eventualiter sei die Sache unter Aufhebung des Entscheides des Regierungsrates vom 9. April 2019 an die Vorinstanz zu neuer Beurteilung zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten von D._